Ich möchte bei einem 10-jährigen Chalet eine Blitzschutzanlage installieren. Wie gehe ich vor?
Benötigt eine 600-Watt-Solaranlage einen Blitzschutz?
Objekt: Einfamilienhaus, max. 2 Stockwerke, Kanton Bern
Gemäss Brandschutzmerkblatt 2001-15 «Solaranlagen» der VKF müssen Solaranlagen nicht mit einem Blitzschutzsystem geschützt werden. Für das Gebäude kann aber ein Blitzschutzsystem gefordert sein, siehe dazu Brandschutzrichtlinie 22-15 «Blitzschutzsysteme», Kapitel 2.
Ich möchte bei meinem Bauernhaus, das in der Mitte in zwei Wohneinheiten unterteilt ist, eine Blitzschutzanlage erstellen. Mein Nachbar möchte sich nicht beteiligen – ist es möglich, die Anlage nur auf der einen Gebäudehälfte zu montieren?
Benötigen wir eine Blitzschutzanlage?
Die Situation: Wir bauen den Dachstock eines Nebengebäudes aus. Dieses ist mit einem weiteren Gebäude zusammengebaut, in dem sich ein Einstellraum befindet. In den Dachstöcken sollen zwei 2-Zimmer-Wohnungen entstehen. Es handelt sich um eine gemauerte Konstruktion mit Holzständern.
Objekt: Mehrfamilienhaus, bis 11 m, Kanton Bern
Bei Wohngebäuden geringer Höhe sind Blitzschutzsysteme nicht vorgeschrieben. Sie sind jedoch immer eine Überlegung wert.