Wir planen einen Kaminofen für ein Wohnzimmer in einem zweigeschossigen Neubau. Gelten die Anforderungen an Wände hinter Feuerungsaggregaten gemäss Brandschutzrichtlinie 24-15 Wärmetechnische Anlagen Ziffer 3.10 nur, wenn die Sicherheitsabstände gemäss 3.11 nicht eingehalten werden? Und ist ein Raum mit einem Fenster ein belüfteter Raum, der keine direkte Frischluftzufuhr zum Kaminofen benötigt?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Anforderungen an die Wände hinter Feuerungsaggregaten gelten zusätzlich zu den Sicherheitsabständen.

Gemäss Brandschutzrichtlinie 14-15 müssen Terrassenböden, die nicht vollflächig geschlossen sind und auf einer brennbaren obersten Schicht aufliegen, von dieser mit einer durchgehenden Schicht aus Baustoffen der RF1 getrennt werden. Gilt diese Anforderung nur im Zusammenhang mit der Bedachung oder auch für Loggias mit darunter liegender Nutzung oder Balkone mit offenen Holzböden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Diese Anforderung gilt effektiv nur für Terrassenböden. Eine Loggia wird in Bezug auf die Brandschutzanforderungen gleich behandelt wie ein Innenraum.