Ziffer 4.4.2 der Brandschutzrichtlinie 12-15 Brandverhütung und organisatorischer Brandschutz schreibt vor, dass Dekorationsmaterial in Räumen mit Publikumsverkehr die Anforderung RF2 erfüllen müssen.
Darf die Feuerschutzkommission einer Gemeinde bzw. das dafür zuständige Organ ein Gebäude auf die Brandschutzvorschriften überprüfen, ohne dass eine bauliche Veränderung vorgenommen wurde?
Wie berechne ich die Fluchtwegbreite für ein Hotel mit 234 Betten? Drei Geschosse und zwei Treppenräume sind geplant.
Wir möchten vom Eingang zum Hochparterre eines Wohnheims einen Treppenlift einbauen. Die Treppe ist 1,20 m breit. Welche Vorschriften gilt es zu beachten?
Reicht es, wenn in einem Hotel der horizontale Fluchtweg von den einzelnen Zimmern bis zum Treppenhaus (vertikaler Fluchtweg) mit einem Feuerwiderstand von EI 30 abgetrennt ist, oder müsste der Feuerwiderstand höher sein?
Objekt: Hotel, 11 bis 30 m hoch, Kanton Bern
Wir gehen davon aus, dass mit dem «Fluchtweg» der Korridor zwischen den Zimmern und dem Treppenhaus gemeint ist. In diesem Fall handelt es sich um den horizontalen Fluchtweg. Gemäss der Brandschutzrichtlinie 15-15 «Brandschutzabstände Tragwerke und Brandabschnitte», Ziffer 3.7.1, Tabelle 2, reicht ein Feuerwiderstand von EI 30 aus.
Braucht es in Beherbergungsbetrieben Brandmeldeanlagen mit Vollüberwachung?
Wir beherbergen in mehreren Gebäuden Personen, die auf fremde Hilfe angewiesen sind. Pro Wohneinheit, Wohnung oder Gebäude sind es weniger als 20 Personen. In welche Kategorie der Beherbergungsbetriebe gehört unser Unternehmen?
Was gilt als Wohneinheit in einem Spital oder in einer Klinik?
Betreuung und Beherbergung: In welche Kategorie gehört Ihr Betrieb? Wer ist für den Brandschutz zuständig?
Gebäude, in denen dauernd oder vorübergehend Personen übernachten, gelten als Beherbergungsbetriebe. Je nach Art der Betreuung und der Anzahl Schlafplätze bzw. Personen werden drei Kategorien [a], [b] und [c] unterschieden. Hier finden Sie die Kriterien für die Einteilung der Betriebe im Kanton Bern.
In einer Demenzabteilung im 1.OG ist die Fluchttreppe mit einem Türchen gesichert, damit die Bewohner nicht die Treppe herunterfallen können. Die Praxis hat gezeigt, dass das Türchen zusätzlich gesichert sein muss (Neugierde der Bewohner) – gleichzeitig soll der Fluchtweg jederzeit zugänglich sein. Wie löst man ein solches Problem?
Im Grundsatz gilt, dass Fluchtwege jederzeit begehbar sein müssen; Notausgänge müssen mit einem Handgriff geöffnet werden können (z.B. Notausgangsverschluss gemäss SN EN 179 und DIN EN 13637).