Reicht es, wenn in einem Hotel der horizontale Fluchtweg von den einzelnen Zimmern bis zum Treppenhaus (vertikaler Fluchtweg) mit einem Feuerwiderstand von EI 30 abgetrennt ist, oder müsste der Feuerwiderstand höher sein?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Hotel, 11 bis 30 m hoch, Kanton Bern

Wir gehen davon aus, dass mit dem «Fluchtweg» der Korridor zwischen den Zimmern und dem Treppenhaus gemeint ist. In diesem Fall handelt es sich um den horizontalen Fluchtweg. Gemäss der Brandschutzrichtlinie 15-15 «Brandschutzabstände Tragwerke und Brandabschnitte», Ziffer 3.7.1, Tabelle 2, reicht ein Feuerwiderstand von EI 30 aus.

Wir beherbergen in mehreren Gebäuden Personen, die auf fremde Hilfe angewiesen sind. Pro Wohneinheit, Wohnung oder Gebäude sind es weniger als 20 Personen. In welche Kategorie der Beherbergungsbetriebe gehört unser Unternehmen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Wohnungen, Werkstätten, bis 11 m hoch, ausserhalb des Kantons Bern

Insgesamt beherbergen Sie mehr als 20 Personen, die auf fremde Hilfe angewiesen sind.

Betreuung und Beherbergung: In welche Kategorie gehört Ihr Betrieb? Wer ist für den Brandschutz zuständig?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Gebäude, in denen dauernd oder vorübergehend Personen übernachten, gelten als Beherbergungsbetriebe. Je nach Art der Betreuung und der Anzahl Schlafplätze bzw. Personen werden drei Kategorien [a], [b] und [c] unterschieden. Hier finden Sie die Kriterien für die Einteilung der Betriebe im Kanton Bern.

In einer Demenzabteilung im 1.OG ist die Fluchttreppe mit einem Türchen gesichert, damit die Bewohner nicht die Treppe herunterfallen können. Die Praxis hat gezeigt, dass das Türchen zusätzlich gesichert sein muss (Neugierde der Bewohner) – gleichzeitig soll der Fluchtweg jederzeit zugänglich sein. Wie löst man ein solches Problem?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Im Grundsatz gilt, dass Fluchtwege jederzeit begehbar sein müssen; Notausgänge müssen mit einem Handgriff geöffnet werden können (z.B. Notausgangsverschluss gemäss SN EN 179 und DIN EN 13637).