In unserem Gebäude müssen einige Brandschutztüren und Brandabschottungen repariert werden. Welche Dokumente müssen nach der Reparatur von Brandschutztüren und Brandabschottungen in unserem Gebäude vorliegen, damit im Schadensfall ein Anspruch gegenüber der Gebäudeversicherung sichergestellt ist?

Zur Dokumentation: Der Unterhalt der Bauteile sollte nachverfolgbar sein. Das heisst, es muss dokumentiert sein, wer was und wann gemacht hat.

Beim Umbau eines Wohngebäudes mittlerer Höhe sollen die bestehenden auskragenden Balkone in Stahlbeton durch eine Holzkonstruktion (Träger und je zwei Aussenstützen) zu erweitert werden. Muss dieses aussen angebrachte neue Holztragwerk ebenfalls einen Feuerwiderstand von R60 aufweisen? Keiner dieser Balkone befindet sich unmittelbar oberhalb des Haupteinganges zum Gebäudeinnern.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Beim Tragwerk der Balkone wird keine Anforderung an den Feuerwiderstand gestellt, wenn dieses keine lastabtragende Funktion des eigentlichen Gebäudekörpers hat.