In meiner heruntergehängten Gipsdecke wurden neue LED-Spots verbaut. Der Hohlraum zwischen der heruntergehängten Decke und der mit Isolation verkleideten Decke beträgt ca. 10cm. Sind bei den neu installierten LED-Spot-Halterungen noch Brandschutzboxen notwendig oder dürfen diese ohne eine solche in der Decke verbaut werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Ihre Frage können wir leider nicht beantworten. Wie ein Produkt verbaut werden muss, damit der Brandschutz gewährleistet ist, muss der Hersteller festlegen.

Gemäss der VKF-Brandschutzrichtlinie 15-15 muss der Feuerwiderstand von Abschottungen mindestens 30 Minuten betragen. Muss dieser Feuerwiderstand für eine Abschottung in Beton je nach nutzungsbezogener Brandabschnittsbildung oder Standort im Gebäude erhöht werden (z. B. im UG respektive in einer Decke REI60 mindestens 60 Minuten)?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Eine Erhöhung des Feuerwiderstands der Abschottung ist nicht gefordert.

Wir bauen eine Einliegerwohnung im Dachgeschoss eines Einfamilienhauses. Muss die Dachunterschicht in der offenen Küche einen Brandschutzwiderstand einzuhalten oder reicht eine einfache Beplankung mit Gipsplatte und Abrieb? Es handelt sich um einen elektrischen Herd. Die Abluft erfolgt vertikal nach oben übers Steildach und ist in RF1 ausgeführt.

Beitrag der Gebäudeversicherung Freiburg

Bei Einfamilienhäusern (inkl. deren Untergeschosse und zugehörige Einliegerwohnung) werden keine Anforderungen an den Feuerwiderstand von Tragwerken, Wänden und Decken gestellt.

Wir planen ein Mehrfamilienhaus mit Laubengängen, die an beiden Enden in vertikale Fluchtwege münden (Aussentreppen gem. VKF-BSR 16-15, Kap. 2.5.2). Der Fassadenanteil des Laubengangs und der Aussentreppe sind zu 50 % gegen das Freie ständig offen. Gibt es Anforderungen an die Baustoffe der Geländerkonstruktion? Sind beispielsweise vollflächige RF2-Platten als Geländer erlaubt? Und gibt es an die Bekleidung der beiden aussenliegenden Treppenhäuser Baustoffanforderungen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Da der Laubengang im Grundsatz als horizontaler Fluchtweg gilt, sind betreffend Baustoffe die Anforderungen an einen horizontalen Fluchtweg einzuhalten.

In einem dreistöckigen Wohngebäude (EG, 1.OG, Dachgeschoss) beträgt die Geschossfläche des Dachgeschosses weniger als 50 % der Geschossfläche der unteren Geschosse, womit es sich folglich nicht um ein Vollgeschoss handelt. Werden somit an den Feuerwiderstand der tragenden Bauteile des 1.OG und des Dachgeschosses keine Anforderungen gestellt? Die Decke zwischen 1.OG und Dachgeschoss muss als Brandabschnitt ausgebildet werden, da es sich um 2 verschiedene Wohnungen handelt. Ist somit eine brandabschnittsbildende Decke in EI30 statt REI30 möglich?

Diese Interpretation ist aus unserer Sicht korrekt. Die abschliessende Definition der Anforderungen muss jedoch objektbezogen durch die örtlich zuständige Brandschutzbehörde erfolgen.

In einem dreistöckigen Wohngebäude (EG, 1.OG, Dachgeschoss) beträgt die Geschossfläche des Dachgeschosses weniger als 50% der Geschossfläche der unteren Geschosse, womit es sich folglich nicht um ein Vollgeschoss handelt. Werden somit an den Feuerwiderstand der tragenden Bauteile des 1.OG und des Dachgeschosses keine Anforderungen gestellt? Die Decke zwischen 1.OG und Dachgeschoss muss als Brandabschnitt ausgebildet werden, da es sich um 2 verschiedene Wohnungen handelt. Ist somit eine brandabschnittsbildende Decke in EI30 statt REI30 möglich?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Diese Interpretation ist aus unserer Sicht korrekt. Die abschliessende Definition der Anforderungen muss jedoch objektbezogen durch die örtlich zuständige Brandschutzbehörde erfolgen.

Bei einem dreigeschossigen Gebäude (EG: Werkstatt, 1.OG: Büro und Lager der Werkstatt, 2. OG: Wohnung) sind das 1. OG und das 2. OG durch eine Brandschutztüre getrennt. Wenn man zwischen dem EG und dem 1. OG aus Lärmgründen eine Türe einbaut, muss diese auch Brandschutzanforderungen erfüllen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Es kommt darauf an, ob die Brandgefährdung in der Werkstatt und die Ausdehnung der Geschosse es erlauben, dass sich die Gewerbenutzung über mehrere Geschosse ausdehnt.