Was darf in einer Garage gelagert werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Welche Gegenstände gelagert werden dürfen und wie der Raum genutzt werden darf, hängt von der Grundfläche, resp. der Brandabschnittsfläche, ab: Bis zu einer Fläche von 600 m2 handelt es sich um einen Einstellraum. Ab 600 m2, wird der Raum aus Sicht des Brandschutzes als Parking beurteilt.