Gemäss dem Merkblatt «Fremdinstallationen im Aufzugsschacht» des VSA ist es möglich, eine Fremdleitung zu installieren, wenn die Fremdinstallation baulich vom Schacht getrennt ist und damit nicht mehr als im Schacht angeordnet gilt. Erfüllt ein durchgehendes Metallrohr die geforderte bauliche Trennung?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Wenn wir die Frage richtig interpretieren, möchten Sie ein Metallrohr vertikal im Aufzugsschacht platzieren und darin Leitungen führen.

Die Tiefgarage einer Überbauung mit drei Mehrfamilienhäusern hat eine Fläche von >1200m2, womit feuerwiderstandsfähige Schleusen oder Vorplätze gefordert werden. Darf der Lift direkt von der Schleuse bzw. vom Vorplatz zugänglich sein?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

An den Vorplatz zwischen dem Parking und dem vertikalen Fluchtweg werden dieselben Anforderungen gestellt wie an einen horizontalen Fluchtweg. Ein direkter Zugang daraus in einen Aufzug ist daher grundsätzlich möglich.

Wie gross darf der Abstand zwischen Lifttüre zur Wohnungstüre maximal betragen, wenn der Lift direkt in die Wohnung führt?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: max. 2 Stockwerke; Kanton Basel-Stadt

Aus brandschutztechnischer Sicht gibt es keinen definierten Abstand. Jedoch muss mit dem Brandschutzkonzept festgelegt werden, ob die Lift- oder die Wohnungstür die Funktion des Brandschutzabschlusses hat. Mit der Funktion ergibt sich auch der Standort des Abschlusses in der entsprechenden brandabschnittsbildenden Wand. Weiter muss beachtet werden, dass unabhängig von der Erschliessung mit dem Lift ein Fluchtweg aus der Wohnung (sowie einer allfälligen Schleusensituation) gewährleistet werden muss.

Ihre Frage zielt womöglich eher auf liftseitige Sicherheitsmassnahmen (damit z. B. keine Personen im Zwischenraum stecken bleiben). Bitte wenden Sie sich hierzu an den Aufzugserrichter oder an die einschlägigen Aufzugsnormen.

Ich plane einen Senkrechtplattformaufzug aussen an meinem Gebäude zu errichten. Der Aufzug dient nur als Zugang zu meiner Wohnung im 2. OG. Welche brandschutztechnischen Anforderungen werden an die Schachtkonstruktion und die Schachttüren gestellt?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Bern

In einem Aufzugsschacht ist mindestens eine Innenbekleidung der Brandverhaltensgruppe RF 1 (nicht brennbar) erforderlich.

In einem Neubau (3 Familienhaus) ist geplant, dass die Hauseingangstüre von aussen nach innen und links öffnet (Öffnungswinkel ca. 100 Grad). Hinter der Tür befindet sich der Vorplatz zum Lift. Damit muss eine Person mit Rollstuhl die Türe wieder schliessen, um den Lift zu erreichen. Und wenn die Türe offensteht, muss ein Rollstuhlfahrer diese zuerst schliessen, damit er vorbeikommt, um ins Freie zu gelangen. Für eine Person ohne Rollstuhl gilt dasselbe, mit dem Unterschied, dass die Türe in diesem Fall nicht ganz geschlossen werden muss. Ist diese Situation mit behindertengerechtem Bauen vereinbar? Sind die Brandschutzvorschriften bezüglich Fluchtwege so eingehalten?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, 2 Stockwerke, Kanton Schaffhausen

Zum Thema hindernisfreies Bauen können wir Ihnen keine Auskunft geben. Wir empfehlen Ihnen, sich an die Beratungsstelle procap zu wenden.

Im Brandschutz gilt der Grundsatz: «Fluchtwege müssen jederzeit frei und sicher begehbar sein».

Von der Einstellhalle geht der Aufzug direkt in unsere Wohnung im dritten Geschoss. Durch die einfache Aufzugsschachttüre sind Gespräche zu hören. Erfüllt eine Türe, die so wenig Schallschutz bietet, die Anforderungen an den Brandschutz?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Geschäftshaus mit Tearoom, Kleidergeschäft und 7 Wohnungen, 11 bis 30 m hoch, Kanton Bern

Aufzugsschachttüren, die unmittelbar in die Wohnung führen, müssen einen Feuerwiderstand von E 30 aufweisen. Das heisst, sie müssen einem Feuer 30 Minuten lang standhalten. Ob Ihre Aufzugsschachttüren diese Anforderungen erfüllt, können wir nicht beurteilen. Dies müssten Sie beim Hersteller des Aufzugs oder beim Eigentümer des Gebäudes nachfragen.