Wie gross darf der Abstand zwischen Lifttüre zur Wohnungstüre maximal betragen, wenn der Lift direkt in die Wohnung führt?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: max. 2 Stockwerke; Kanton Basel-Stadt

Aus brandschutztechnischer Sicht gibt es keinen definierten Abstand. Jedoch muss mit dem Brandschutzkonzept festgelegt werden, ob die Lift- oder die Wohnungstür die Funktion des Brandschutzabschlusses hat. Mit der Funktion ergibt sich auch der Standort des Abschlusses in der entsprechenden brandabschnittsbildenden Wand. Weiter muss beachtet werden, dass unabhängig von der Erschliessung mit dem Lift ein Fluchtweg aus der Wohnung (sowie einer allfälligen Schleusensituation) gewährleistet werden muss.

Ihre Frage zielt womöglich eher auf liftseitige Sicherheitsmassnahmen (damit z. B. keine Personen im Zwischenraum stecken bleiben). Bitte wenden Sie sich hierzu an den Aufzugserrichter oder an die einschlägigen Aufzugsnormen.

In einem Neubau (3 Familienhaus) ist geplant, dass die Hauseingangstüre von aussen nach innen und links öffnet (Öffnungswinkel ca. 100 Grad). Hinter der Tür befindet sich der Vorplatz zum Lift. Damit muss eine Person mit Rollstuhl die Türe wieder schliessen, um den Lift zu erreichen. Und wenn die Türe offensteht, muss ein Rollstuhlfahrer diese zuerst schliessen, damit er vorbeikommt, um ins Freie zu gelangen. Für eine Person ohne Rollstuhl gilt dasselbe, mit dem Unterschied, dass die Türe in diesem Fall nicht ganz geschlossen werden muss. Ist diese Situation mit behindertengerechtem Bauen vereinbar? Sind die Brandschutzvorschriften bezüglich Fluchtwege so eingehalten?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, 2 Stockwerke, Kanton Schaffhausen

Zum Thema hindernisfreies Bauen können wir Ihnen keine Auskunft geben. Wir empfehlen Ihnen, sich an die Beratungsstelle procap zu wenden.

Im Brandschutz gilt der Grundsatz: «Fluchtwege müssen jederzeit frei und sicher begehbar sein».