Die Gebäudeversicherung Bern (GVB) lanciert eine innovative Infoplattform zum Thema Brandschutz: Unter www.gvb.ch/heureka finden Architekten und Planer neu alle relevanten Informationen für einfache Bauvorhaben – schnell, übersichtlich und auf das Wesentliche reduziert.
Ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen Feuerlöscher in einem Reiheneinfamilienhaus zu haben?
In Wohnbauten sind keine Feuerlöscher vorgeschrieben. Die neuen Brandschutzvorschriften BSV 2015 beschränken sich auf eine Empfehlung.
Lesen Sie dazu auch den Beitrag „Feuerlöscher im Haus – ja oder nein?“
Abzugsklappe im Liftschacht nicht mehr zwingend notwendig
Welchen Einfluss haben die neuen Brandschutznormen auf die Fluchtwegkonzepte von Schulhäusern, z.B. auf die Möblierung in Gängen oder auf Fluchtbalkonen?
Eine Aufzugsschachtentrauchung ist nicht mehr erforderlich. Die Norm SN EN 81-1/2 fordert jedoch einen Temperaturbereich von +5°C bis +40°C im Schacht. «Empfohlen» wird eine Öffnung von 1% des Schachtquerschnittes. Muss nun der Aufzugsschacht entlüftet werden?
Es ist richtig, dass die bisher geforderte Entrauchung für Schächte von Aufzugsanlagen entfällt, siehe Brandschutzrichtlinie 21-15 Rauch- und Wärmeabzugsanlagen der VKF.
Eine Einstellhalle wurde 1983 mit Leichtbau-Holztüren als korrekt abgenommen. Müssen die Türen durch Brandschutztüren der heutigen Norm ersetzt werden? Hat dies einen Einfluss auf die Prämien oder auf die Entschädigung im Schadensfall?
Falls die Halle kleiner als 600 m2 ist, gilt sie nach den Brandschutzvorschriften BSV 2015 als Einstellraum. Falls sie grösser als 600 m2 ist, gilt sie als Parking.
Sollten mehrere Handfeuerlöscher in der Wohnung platziert werden, z.B. in der Küche, im Wohnzimmer oder im Schlafzimmer? Sind die Produkte in den Online Shops zuverlässig?
Mit den Brandschutzvorschriften BSV 2015 sind Handfeuerlöscher im Wohnungsbereich grundsätzlich nicht mehr gefordert.
Im Sommer 2014 wurden für einen Neubau mit dem Bewilligungsverfahren die Brandschutzauflagen erstellt. Die Bewilligung wurde aber erst im Frühjahr 2015 erteilt. Welche Vorschriften gelten nun? 2014 oder 2015?
Erste Lignum-Dokumentationen nach BSV 2015
RF1 bis RF4 – neue Klassifizierung von Baustoffen
Die neuen Brandschutzvorschriften BSV 2105 machen den Umgang mit Baustoffen und Bauteilen einfacher. Neu werden sie aufgrund ihres Brandbeitrags beurteilt.