Bei Umbauten, Sanierungen, Umnutzungen oder Erweiterungen gelten die gültigen Brandschutzvorschriften, auch wenn das Gebäude nach älteren Vorschriften erbaut wurde. Dabei gilt das Prinzip der Verhältnismässigkeit, allgemeingültige Regeln gibt es nicht. Was bedeutet das? Welche Massnahmen sind bei einem Projekt notwendig?
Neue Arbeitshilfe für die Feuerwehr
Neues Brandschutzmerkblatt: Einbezug der Feuerwehr im Baubewilligungsverfahren
Neu auf Heureka – die Änderungen Teilrevision 2017 im Überblick
Neu auf «Heureka»: Aus- und Weiterbildung
Neu auf «Heureka»: Brandschutz im Holzbau
Neues Stand-der-Technik-Papier von feusuisse
Leitfaden «Betriebseigene Interventionskräfte»
Je nach Risiko kann ein Betrieb zur Verbesserung der Schutzzielerreichung eine Interventionsgruppe Brandschutz (IvG) oder eine Betriebsfeuerwehr (BFW) aufbauen. Im Leitfaden «Betriebseigene Interventionskräfte» beschreibt die Gebäudeversicherung Bern (GVB) für den Kanton Bern, wie diese Strukturen aufgebaut und organisiert werden. Er kann auch in anderen Kantonen als Hilfestellung dienen.
Neu auf Heureka: Treffsichere Suche nach Stichwort
Die Infoplattform für Brandschutz «Heureka» ist noch benutzerfreundlicher geworden: Anstatt der Betaversion steht neu eine treffsichere Stichwortsuche zur Verfügung: Zu Ihren Suchbegriffen finden Sie alle relevanten Beiträge – in den Fachthemen, in den Ausführungen zu den Nutzungen, im Glossar, in den gesetzlichen Bestimmungen, auf dem Forum Brandschutz und auf der Website der Gebäudeversicherung Bern.
Sind Sie unsicher, in welche Nutzung Ihr Projekt gehört? Schlagen Sie auf Heureka nach.
Je nach Nutzung des Gebäudes sind andere Brandschutzmassnahmen gefordert.
Wenn Sie unsicher sind, in welche Nutzung Ihr Projekt gehört, schlagen Sie auf der Infoplattform für Brandschutz Heureka im Glossar nach. Suchen Sie dort im Alphabet nach Ihrem Begriff, z.B. nach Wohngruppe, Backstube, Berghütte oder Marktstand.