Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Unterlagsplatten von Öfen, Wände hinter Feuerungsaggregaten oder Schächte und Ummauerungen von Abgasanlagen müssen gemäss den Brandschutzvorschriften BSV 2015 aus Baustoffen bestehen, die den thermischen Beanspruchungen genügen. Was heisst das genau?


Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Bei den Anforderungen an Bauteile und Baustoffe ist oft von «brandschutztechnischen Eigenschaften» die Rede. Dabei gilt es als erstes zu unterscheiden, ob es sich um einen Baustoff (Beton, Holz, Metall etc.) oder um ein Bauteil (Wand, Türe, Decke, Tragwerk etc.) handelt.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Welcher Feuerwiderstand bei einem Tragwerk gefordert ist oder wie viele Ausgänge aus einem Gebäude führen müssen, ist unter anderem abhängig von der Anzahl Personen, die sich in einem Raum aufhalten können.


Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Die Brandschutzvorschriften machen keine Aussage darüber, was als Einliegerwohnung gilt. Die GVB hat den Begriff für den Kanton Bern präzisiert:


Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Eine Galerie ist eine zusätzliche begehbare Ebene innerhalb eines Raumes. Die Ebene gilt aber nur als Galerie, wenn die Fläche des Luftraumes mehr als 50 % der Grundfläche des Raumes beträgt.


Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Um gefährliche, leichtbrennbare Flüssigkeiten (Flammpunkt < 30° Grad) vorschriftsgemäss lagern zu können, muss ein Raum «ausreichend gelüftet» sein. Das gilt zum Beispiel bei der Lagerung von Gasflaschen für den Grill oder bei Chemikalien für den Schulunterricht. Doch was heisst «ausreichend gelüftet»?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Die Brandschutzvorschriften BSV 2015 gelten grundsätzlich für neu zu errichtende Gebäude sowie sinngemäss für Fahrnisbauten, also provisorische Bauten, die nur für eine bestimmte Zeit genutzt werden. Beispiele sind Baracken, Container, Zelte, Hütten oder Buden. 

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Mit den neuen Brandschutzvorschriften BSV 2015 dürfen Heizanlagen in Wohnhäusern oder in Gebäuden mit geringen Abmessungen grundsätzlich auch in anderweitig genutzten Räumen aufgestellt werden. 

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Die Brandschutzvorschriften BSV 2015 der VKF sind per 1.1.2015 in Kraft getreten. Massgebend für die Umsetzung ist das Datum der Baubewilligung bzw. juristisch gesehen deren Rechtskraft.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Der sichere Weg ins Freie kann viele Leben retten. Deshalb müssen an Orten, an denen sich ortsunkundige Personen aufhalten, die Fluchtwege und Notausgänge klar und deutlich markiert werden. 
