Standort des Gebäudes
Bern
Nutzung
Einstellräume und Parkings
Die Frage muss anhand des Brandschutzkonzeptes des Objektes geklärt werden. Es ist möglich, dass die Türe als Fluchtweg definiert wurde. In diesem Fall müsste sie gekennzeichnet werden.
Gemäss den aktuellen Brandschutzvorschriften kann ein Parking jedoch nicht in einzelne Nutzungseinheiten aufgeteilt werden. Damit ist es grundsätzlich nicht vorgesehen, Fluchtwege über einen weiteren Nutzraum – in Ihrem Fall durch das Brandschutztor über die zweite Einstellhalle – zu führen.