Standort des Gebäudes
Luzern
Nutzung
Mehrfamilienhaus
Gebäudehöhe
11 m bis 30 m hoch
Wenn die äussere Schicht bei einem der beiden Gebäude nicht brennbar ist, also der Kategorie RF1 entspricht, ist der Mindestabstand von 7.5 m ausreichend.
Der Brandschutzabstand darf auf weniger als 7.5 m reduziert werden, wenn die äusserten Schichten beider Aussenwandkonstruktionen aus Baustoffen RF1 bestehen oder wenn die Aussenwände – mit Ausnahme von öffenbaren Fenstern und Türen – einen Feuerwiderstand von mindestens 30 Minuten aufweisen.
Die Brennbarkeit ist eine grundlegende Eigenschaft von Holz. Es gibt keine Holzpanelen, die als RF1 (nicht brennbar) klassifiziert sind. Brandschutzanstriche verzögern die Entflammbarkeit, nicht aber die grundlegende Eigenschaft von Holz. Die behandelte Fassade bleibt brennbar. Dasselbe gilt für Schürzen, diese verhindern lediglich die Ausbreitung eines Brandes.