Standort des Gebäudes
Bern
Nutzung
Gewerbe, Industrie
Gebäudehöhe
11 m bis 30 m hoch
Wir gehen davon aus, dass die Räume in der gleichen Nutzungseinheit liegen oder dass es sich um eine Wohnung handelt. In diesem Fall gilt: Der Fluchtweg darf über einen angrenzenden Raum führen. Stufen in Fluchtwegen sind erlaubt, wenn sie sicher begehbar ausgeführt sind, siehe dazu Brandschutzrichtlinie 16-15 «Flucht- und Rettungswege», Anhang zu Ziffer 2.5.1. Aufgrund der Stufen ist kein zweiter Fluchtweg nötig.