Zum Essraum führen sechs Stufen (Höhenunterschied 1,48 m). Darf der Fluchtweg über diese Stufen führen oder braucht es einen separaten Fluchtweg?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Bern

Nutzung

Gewerbe, Industrie

Gebäudehöhe

11 m bis 30 m hoch

Wir gehen davon aus, dass die Räume in der gleichen Nutzungseinheit liegen oder dass es sich um eine Wohnung handelt. In diesem Fall gilt: Der Fluchtweg darf über einen angrenzenden Raum führen. Stufen in Fluchtwegen sind erlaubt, wenn sie sicher begehbar ausgeführt sind, siehe dazu Brandschutzrichtlinie 16-15 «Flucht- und Rettungswege»,  Anhang zu Ziffer 2.5.1. Aufgrund der Stufen ist kein zweiter Fluchtweg nötig.

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