Worauf basiert die Definition eines Raums? Auf der GVB Webseite steht folgendes: «Ein Raum ist allseitig begrenzt und für Personen zugänglich. Der Raum kann Trennwände mit offenen Durchgängen (mindestens 2.0 m breit) enthalten.»

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Diese Angabe basiert auf der Definition von «Raum» in der Brandschutzrichtlinie 10-15 Begriffe und Definitionen. Die Breite der Durchgänge ist im Anhang zu Ziff. 2.4.4 der Brandschutzrichtlinie 16-15 Flucht- und Rettungswege festgehalten. Mit dieser Mindestbreite können zwei Raumflächen in Bezug auf die Fluchtwege als ein Raum zusammengefasst werden. Bitte beachten Sie, dass es sich dabei um Schweizer Gesetzestexte handelt.