Wo finde ich konkrete Angaben zur Grösse und Anzahl von Entrauchungsöffnungen oder Rauch- und Wärmeabzugsanlagen für ein Parking?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Bern

Nutzung

Einstellräume und Parkings

Gebäudehöhe

max. 2 Stockwerke

Zur Grösse und Anzahl von Entrauchungsöffnungen können wir keine konkreten Angaben machen. Dies ist abhängig vom Konzept.

Wir können Ihnen jedoch einige allgemein gültige Informationen geben:

Je nach Lage des Parkings (UG, EG oder OG) muss eines der drei folgenden RWA-Arten umgesetzt werden:

  • Bei einer NRWA muss die Nachströmöffnung 1% der Bodenfläche betragen, dasselbe gilt für die Abströmöffnung. Bei der Ansteuerung, manuellen Schliessung usw. müssen weitere Details beachtet werden.
  • Bei LRWA ist das Volumen der Feuerwehrlüfter massgebend. Die Öffnungen müssen dafür ausreichend sein. Die Abströmöffnung sollte 0.5 bis 1 Mal so gross sein wie die Einblasöffnung.
  • Bei der MRWA ergeben sich Grösse und Anzahl aufgrund der zulässigen maximalen Nachströmgeschwindigkeit von 3m/s.

Es stellt sich auch die Frage, ob es sich tatsächlich um ein Parking (ab 600 m2 Grundfläche) oder um einen Einstellraum für Fahrzeuge (weniger als 600 m2) handelt.

Einstellräume für Fahrzeuge mit einer Brandabschnittfläche von weniger als 600 m2 benötigen keine RWA. Eine Rauchentsorgungsöffnung ist jedoch empfehlenswert.

Detaillierte Informationen finden Sie in der Brandschutzrichtlinie 21-15 «Rauch- und Wärmeabzugsanlagen».

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