Wo finde ich Informationen zur Entrauchung einer Tiefgarage?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Bei einer Einstellhalle mit einer Fläche von weniger als 600 m2 ist keine Entrauchung notwendig. Ist die Fläche grösser als 600 m2, handelt es sich aus brandschutztechnischer Sicht um ein Parking. In diesem Fall ist je nach Lage und Grundrissfläche eine Entrauchung vorgeschrieben, siehe dazu Kapitel 3.1 der Brandschutzrichtlinie 21-15 Rauch- und Wärmeabzugsanlagen der VKF.

Ist eine Entrauchung notwendig, kann der Bauherr in der Regel das Konzept selbst wählen. Die Anforderungen sind im Kapitel 5 der Brandschutzrichtlinie 21-15 Rauch- und Wärmeabzugsanlagen der VKF beschrieben. Das Parking gehört in diesem Fall in die Qualitätssicherungsstufe 2, damit ist ein Brandschutzfachmann zu konsultieren.

 

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert