Nutzung
Einfamilienhaus
Gebäudehöhe
bis 11 m hoch
In den aktuellen Schweizer Brandschutzvorschriften gibt es das Konzept eines zweiten Rettungswegs nicht. Es wird nicht unterschieden zwischen Flucht- und Rettungswegen. Bei Einfamilienhäusern werden keine Anforderungen an die Fluchtwege gestellt. Die Einsatztaktik und Ausrüstung der Feuerwehr ist auf einen Innenangriff ausgelegt. Eine Rettung über Leitern erfolgt nur dann, wenn die ordentlichen Fluchtwege nicht mehr passierbar sind.