Wird für den Fluchtweg die Luftlinie gemessen oder muss der Innenausbau berücksichtigt werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Gewerbe und Industrie; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Luzern

Bei der Messweise der Fluchtweglänge innerhalb der Nutzungseinheit & raumtrennende Wände berücksichtigt werden. anliegend kann in der Luftlinie gemessen werden.

Für eine endgültige Klärung von objektspezifischen Fragen anhand Ihrer Brandschutzpläne müssten Sie sich an die zuständige Stelle (lokale Brandschutzbehörde und/oder Arbeitsinspektorat) wenden.

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