Standort des Gebäudes
Bern
Nutzung
Mehrfamilienhaus
Gebäudehöhe
11 m bis 30 m hoch
Die Situation
In unserem Treppenhaus mit Feuerwiderstand REI 60 ist eine Estrichtreppe (Aufzugstreppe) zum Kaltdach geplant. Die Decke vom Treppenhaus zum Estrich verfügt ebenfalls über einen Feuerwiderstand von REI60. Die gängigen Produkte haben für die Klappe eine EI30-Klassifizierung. Wird die Klappe wie eine Wohnungstüre betrachtet, bei der auch nur eine EI30 Anforderung gilt?
Antwort
Estrichtreppen werden gleich behandelt wie bewegliche Brandschutzabschlüsse, sie können als «liegende» Türen betrachtet werden. Der Feuerwiderstand EI 30 ist damit ausreichend.
In den Brandschutzvorschriften ist dies nicht explizit so geregelt, es entspricht aber der sinngemässen Auslegungspraxis. Anerkannte Aufzugstreppen mit Feuerwiderstand EI 30 sind im Brandschutzregister (Untergruppe 241 Brandschutztüren, Suchbegriff Aufzugtreppe) zu finden.