Wird bei hinterlüfteten Fassaden nach jedem Geschoss ein horizontaler Brandabschluss benötigt?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Gemäss der Brandschutzrichtlinie 14-15 «Verwendung von Baustoffen» gilt: Wenn die Aussenwandbekleidungen und/oder die Dämmstoffe im Hinterlüftungsbereich aus brennbaren Materialien bestehen, müssen hinterlüftete Fassaden mit einer von der VKF anerkannten oder gleichwertigen Konstruktion ausgeführt werden.

Im Detail wird das Thema in der Lignum-Dokumentation Brandschutz 7.1 «Aussenwände – Konstruktion und Bekleidungen» (Dokument wird derzeit überarbeitet) behandelt: Diese sieht dazu vor, dass auf jedem Geschoss horizontale Unterbrechungen in der Fassade vorzunehmen sind, um das Schutzziel zu erreichen.

Wenn eine Ausbreitung des Brandes auch mit anderen Massnahmen erreicht werden kann, so sind diese ebenfalls zulässig. Diese müssen jedoch von der VKF anerkannt oder gleichwertig sein, das heisst, es müssen Prüfberichte vorhanden sein, anhand deren die VKF entscheidet.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert