Wird bei der Geschossfläche (max. 900 m2) die Fläche des Fluchttreppenhauses auch mitgerechnet?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Schulen, 11 m bis 30 m, Kanton Zürich

Bei der der Bestimmung der Geschossfläche werden die Verkehrsflächen mitgerechnet. Detaillierte Informationen über die Definition der Geschossfläche finden Sie in den Erläuterungen zur Musterbotschaft der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVBH), Kapitel 8.2.

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