Wir wollen ein Einfamilienhaus in ein Zweifamilienhaus umbauen. Das innenliegende Treppenhaus möchten wir durch einen Lift ersetzen. Reicht für das Obergeschoss eine aussenliegende Feuerleiter (Höhe ca. 2,6 m) als Fluchtweg, oder braucht es zwingend eine Treppe?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Zürich

Nutzung

Mehrfamilienhaus

Gebäudehöhe

max. 2 Stockwerke

Eine Feuerleiter ist nicht zulässig, jede Wohneinheit muss über einen sicheren Flucht- und Rettungsweg verfügen. Bei Wohnungen in Obergeschossen sind dazu vertikale Fluchtwege notwendig (feuerwiderstandsfähige Treppenhäuser oder Aussentreppen). Informationen dazu finden Sie auf der Infoplattform für Brandschutz unter der Nutzung «Wohnen» und Ihrer Gebäudehöhe im Kapitel «Fluchtwege». Die Anforderungen an Aussentreppen sind in der Brandschutzrichtlinie 16-15 «Flucht- und Rettungswege»,  Ziffer 2.5.2 beschrieben.

Gemäss Ihrem Beschrieb ist eine Reduktion der Treppenbreite auf 0.9 m möglich, wenn diese geradläufig erstellt würde (siehe auch Brandschutzrichtlinie 16-15 «Flucht- und Rettungswege»,  Ziffer 3.2.2 Absatz 2).

Eine abschliessende objektbezogene Beurteilung muss durch die zuständige Brandschutzbehörde erfolgen.

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