Wir wollen bei unserer Wohnung im 1. OG die Eingangstür ersetzen. Im Erdgeschoss ist eine andere Wohnung, die uns ebenfalls gehört. Müssen wir im 1. Stock eine Brandschutztür einbauen lassen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Aargau

In Mehrfamilienhäusern muss jede Wohnung als eigener Brandabschnitt ausgebildet sein. Insofern muss eine Wohnungseingangstür innerhalb eines Gebäudes die Feuerwiderstandsanforderung EI30 erfüllen.

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