Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus mit 5 Stockwerken und 13 Wohnungen. Nun haben wir bemerkt, dass die Zwischengeschosse der Steigleitungen nicht abgeschottet sind. Ist dies aus Sicht des Brandschutzes ein Problem?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Dies muss nicht zwingend ein Problem sein. Gemäss Brandschutzrichtlinie 15-15 «Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte», Ziffer 3.6.3, kann auf die geschossweise Abschottung in einem feuerwiderstandsfähigen Installationsschacht verzichtet werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • wenn eine Entrauchungsöffnung am oberen Ende des Schachtes vorhanden ist
  • wenn der Schacht hohlraumfrei mit Baustoffen der Kategorie RF1 (nicht brennbar) gefüllt ist
  • wenn ausschliesslich Leitungen aus Baustoffen der Kategorie RF1 vorhanden sind

Trifft keiner dieser Punkte zu, muss ein Installationsschacht, der nach oben geschlossen ist, bei jedem Geschoss mit RF1-Baustoffen verschlossen werden.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert