Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus mit 5 Mietparteien. Vor 4 Jahren wurde das Haus saniert. Vor dem Hauseingang hat unser Vermieter sofort Parkplätze angelegt. Wenn wir das Haus verlassen, ist der Weg nur ca. 1 m breit, daneben sind gleich die 3 Parkplätze. Aus unserer Sicht ist hier der Fluchtweg- und Rettungsweg nicht gegeben. Ist dies zulässig oder muss unser Vermieter hier was ändern?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 m bis 30 m hoch, Kanton Zürich

Eine abschliessende Beurteilung der Situation können wir nicht anbieten. Grundsätzlich scheint der Durchgang mit 1 m Breite aber eher zu schmal. Die Brandschutzvorschriften fordern eine Breite von 1,20 m für Flucht- und Rettungswege bis zu einem sicheren Ort im Freien – ein solcher Ort ist gemäss Ihrer Beschreibung vermutlich erst nach den Parkplätzen zu finden. Zudem müssen Gebäude für den raschen und zweckmässigen Einsatz der Feuerwehr jederzeit zugänglich sein. Ob Massnahmen angezeigt sind müssten Sie mit dem Bauinspektorat Ihrer Gemeinde klären.

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