Wir verwalten eine Liegenschaft mit Baujahr 1985, bei der sich die Eigentümerschaft uneinig ist, wo die Fluchtwege durchführen. Wie können wir dies herausfinden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Für den Vollzug der Brandschutzvorschriften ist der Feueraufseher Ihrer Gemeinde zuständig. Grundsätzlich gilt hier der bewilligte Zustand. Wenden Sie sich hierzu an die Gemeinde für entsprechende Archivunterlagen.

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