Wir vermieten Mehrfamilienhäuser – in Holz- und Massivbauweise. Würden Sie empfehlen, in den Gebäuden Brandmelder zu installieren oder würde dies einen unverhältnismässig hohen Aufwand mit sich bringen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

In Wohngebäuden besteht keine gesetzliche Pflicht zur Installation einer Brandmeldeanlage, sofern diese als effektive Wohnung genutzt wird und nicht zur Beherbergung vermietet wird.

Empfehlenswert sind Brandmeldeanlagen aber allemal. Wenn Sie sich dafür entscheiden, auf freiwilliger Basis Brandmeldeanlagen zu installieren, diese dem Stand der Technik entsprechen und auf die Feuerwehr aufgeschaltet sind, leistet die GVB sogar einen Beitrag. Die Antragsunterlagen finden Sie auf der Website der GVB. Solche Anlagen sind jedoch eher kostspielig, da sie (noch) kabelgebunden sind und jährlich wiederkehrende Kosten mit sich bringen.

Als Alternative gibt es auch funkvernetze Rauchmelder, welche im Brandfall die anwesenden Personen alarmieren. Diese können auch mit anderen Meldern, z. B. die von anderen Wohnungen, vernetzt werden.

Im Kanton Bern gibt es zudem das Rauchmeldesystem «Casa Segura», bei dem es sich um Funkmelder mit Alarmübermittlung an die Feuerwehr handelt. Genauere Details erfahren Sie unter www.casasegura.ch

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