Wir sind Mieter in einem Mehrfamilienhaus mit 14 Parteien. Im gesamten Gebäude befindet sich kein einziger Feuerlöscher. Unsere Verwaltung sagt, dass es nicht Pflicht sei, Feuerlöscher bereitzustellen. Stimmt das?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 bis 30 m hoch, Kanton Thurgau

Gemäss den aktuellen Brandschutzvorschriften (BSV 2015) sind bei Neubauten Feuerlöscher nicht obligatorisch, jedoch empfohlen. Bei bestehenden Gebäuden gilt weiterhin die Anforderungen der Baubewilligung: Wurden zum jeweiligen Zeitpunkt Löschgeräte verfügt, sind diese weiterhin Pflicht (vgl. FAQ Nr. 18-001 zu den VKF-Brandschutzvorschriften).

Wir empfehlen, mindestens im Treppenhaus einen Feuerlöscher bereitzustellen, der für alle zugänglich ist.

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