Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 bis 30 m hoch, Kanton Thurgau
Gemäss den aktuellen Brandschutzvorschriften (BSV 2015) sind bei Neubauten Feuerlöscher nicht obligatorisch, jedoch empfohlen. Bei bestehenden Gebäuden gilt weiterhin die Anforderungen der Baubewilligung: Wurden zum jeweiligen Zeitpunkt Löschgeräte verfügt, sind diese weiterhin Pflicht (vgl. FAQ Nr. 18-001 zu den VKF-Brandschutzvorschriften).
Wir empfehlen, mindestens im Treppenhaus einen Feuerlöscher bereitzustellen, der für alle zugänglich ist.