Wir sind in einem Bürogebäude aus dem Jahr 1970 eingemietet. Brandschutzpläne sind nicht vorhanden. Der Hauptmieter hat für seine Flächen Brandschutzpläne für Sprinkleranlagen und die Brandmeldeanlage machen lassen. Nun verlangt die Feuerpolizei, dass wir dies ebenfalls für die restlichen Büroflächen erstellen. Wir haben aber gar keine Sprinkleranlage und keine Brandmeldeanlage und das Gebäude wird in den nächsten Jahren totalsaniert. Müssen wir dennoch Pläne anfertigen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Verkauf, 11 m bis 30 m hoch, Kanton Zürich

Grundsätzlich besteht für Eigentümer die Dokumentationspflicht (vgl. Art. 18 Brandschutznorm). In den Brandschutzvorschriften wird jedoch nicht eindeutig geregelt, inwiefern und in welchem Umfang Brandschutzpläne zu erstellen sind.

Im Rahmen von Bewilligungsverfahren kann die Brandschutzbehörde, unter Wahrung der Verhältnismässigkeit, Brandschutzpläne nachfordern. Ob für Ihren Teil der Liegenschaft Brandschutzpläne erstellt werden sollen, müssen Sie direkt mit der lokal zuständigen Brandschutzbehörde absprechen.

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