Wir sind eine Organisation, die Tageseltern vermittelt. Die Kinder werden in Privatwohnungen betreut. Müssen diese Wohnungen über Feuerlöscher und Rauchmelder verfügen? Müssen diese durch den Vermieter gestellt werden? Und wo können Rauchmelder bezogen werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Wohnhaus, Kanton Bern

Weder Handfeuerlöscher noch Rauchmelder sind für Wohnbauten vorgeschrieben. Vermieter sind nicht verpflichtet, diese zur Verfügung zu stellen. Als Präventionsmassnahme sind Handfeuerlöscher jedoch empfohlen. Informationen dazu finden Sie im Merkblatt «Löschgeräte richtig wählen und installieren». Für Rauchmelder finden Sie online ein breites Angebot. Auch im GVB-Online-Shop ist ein Modell erhältlich.

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