Wir sind eine Immobiliengesellschaft und haben für eine Gewerbeliegenschaft eine neue Brandmeldeanlage installiert. Sind wir verpflichtet, einen Wartungsvertrag für die Brandmeldeanlage abzuschliessen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Gewerbebetrieb, Kanton Bern

Gemäss der Richtlinie des Verbands Schweizerischer Errichter Sicherheitsanlagen (SES) sind Wartungsverträge zwingend. Die Richtlinie besagt, dass Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an Brandmeldeanlagen durch eine Errichterfirma ausgeführt werden müssen, die von der Vereinigung kantonaler Feuerversicherungen (VKS) anerkannt ist sowie die VKS-Anerkennung für das jeweilige System erworben hat. Inhaltlich gibt es keine Vorschriften zum Vertrag, je nach Errichterfirma unterscheiden sie sich etwa im Prüfintervall und Umfang der Arbeiten.

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