Objekt: Wohnhaus, max. 2. Stockwerke, Kanton: Bern
Da Ihr Pflegeheim weniger als 20 Personen betreut, gilt es aus Brandschutzsicht als Wohnhaus. Für diese Nutzungskategorie gibt es keine explizite Vorschriften zum Brandverhalten der Vorhänge.
Gemäss Brandschutzrichtlinie 12-15 Brandverhütung und organisatorischer Brandschutz liegt es jedoch in der Verantwortung des Betreibers, für die Sicherheit der Bewohnerinnen und Bewohner zu sorgen. Eine Massnahme kann dabei sein, keine leichtbrennbaren Vorhangstoffe zu verwenden, wo mögliche Brandquellen wie Kerzen, Raucherwaren o.ä. erwartet werden können.