Wir sind an ein Fernwärmenetz angeschlossen. Gibt es Anforderungen an den Raum, in dem Verteiler und Boiler installiert sind? Was darf in diesem Raum gelagert oder eben nicht gelagert werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, bis 11 m hoch, Kanton Bern

Sind ausschliesslich Boiler und Verteiler als technische Geräte im Raum installiert, gibt es keine besonderen Anforderungen an den Raum. Auch Gegenstände und Material dürfen darin gelagert werden.

Ausgenommen sind gefährliche Stoffe wie Gase oder leichtbrennbare Flüssigkeiten. Für diese gelten besondere Bestimmungen. Sie sind auf der Informationsplattform für Brandschutz «Heureka» im Fachthema «Gefährliche Stoffe» zusammengefasst.

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