Ihre Annahme ist korrekt. Blitzschutzsysteme sind bei Wohnhäusern bis 30 m Höhe nicht vorgeschrieben. Ausnahmen sind Gebäude an topografisch besonders exponierten Lagen. Weitere Informationen dazu, in welchen Fällen eine Anlage gefordert wird, finden Sie auf der Infoplattform für Brandschutz unter dem Fachthema Blitzschutz.
Wir realisieren ein Mehrfamilienhaus mit sechs Wohnungen. Nun stellt sich die Frage, ob eine Blitzschutzanlage erforderlich ist. Wir sind der Meinung, dass eine Anlage freiwillig ist. Ist diese Einschätzung korrekt?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB