Wir planen vier Wohnungen in einer bestehenden Halle mit gemeinsamer Erschliessung über einen Korridor, der direkt ins Freie führt. Muss dieser Korridor als horizontaler Fluchtweg ausgebildet werden? Sind Einbauten wie Schuhschränke ohne Feuerwiderstand erlaubt, wenn jede Wohnung zusätzlich einen ebenerdigen Aussenbereich als Fluchtmöglichkeit hat?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Bern

Nutzung

Mehrfamilienhaus

Gebäudehöhe

bis 11 m hoch

Die Fluchtwege dürfen nur über die Aussenbereiche führen, wenn diese direkt vom Freien zugänglich sind. Bei einem Innenhof ist das z.B. nicht gegeben. In diesem Fall muss der Korridor als horizontaler Fluchtweg ausgebildet werden.

Einbauschränke sind in einem horizontalen Fluchtweg möglich, wenn die dem Fluchtweg zugewandten Oberflächen aus Baustoffen der Kategorie RF1 bestehen.

Die detaillierten Anforderungen müssen objektbezogen anhand der Pläne und der Gegebenheiten vor Ort mit dem Feueraufseher der Gemeinde festgelegt werden. Den zuständigen Feueraufseher finden Sie auf der Website der GVB.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert