Wir planen, unser Haus in eine grosse Wohnung sowie eine Einliegerwohnung umzubauen. Für die Einliegerwohnung soll es einen seperaten Eingang und ein seperates Treppenhaus geben. Müssen nun diese Wohnungen durch eine Trennwand in EI30 getrennt werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Wohnhaus, bis 11 m hoch, Kanton Bern

Eine Einliegerwohnung ist per Definition eine der «Hauptwohnung» untergeordnete Wohneinheit und steht in einer gewissen Abhängigkeit davon. Ob die Wohnung mit 3.5 Zimmern noch als Einliegerwohnung betrachtet werden kann, muss durch die zuständige Brandschutzbehörde beurteilt werden. Im Kanton Bern ist das der Feueraufseher der Gemeinde.

Kann die zusätzliche Wohnung noch als Einliegerwohnung betrachtet werden, gelten die Anforderungen für Einfamilienhäuser, es werden dabei grundsätzlich keine Anforderungen an Brandabschnitte und Tragwerk gestellt.

Wird die zusätzliche Wohnung als eigenständige Wohneinheit erstellt, müsste das Gebäude als Mehrfamilienhaus betrachtet werden.

Die unterschiedlichen Anforderungen können Sie auf der Informationsplattform für Brandschutz Heureka einsehen: Hier für das Einfamilienhaus, hier für das Mehrfamilienhaus.

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