Wir planen in einem horizontalen Fluchtweg, der 1.6 m breit ist, einen Elektroverteilschrank aufzustellen. Dieser ist 40 mm tief. Ist das zulässig? Gibt es Anforderungen an den Schrank? Was gilt für die Situation, wenn die Schranktüren geöffnet sind?

Standort des Gebäudes

Bern

Nutzung

Gewerbe, Industrie

Gebäudehöhe

11 m bis 30 m hoch

Eine Platzierung eines Schranks dieser Tiefe im horizontalen Fluchtweg ist grundsätzlich möglich. Soweit der horizontale Fluchtweg vom vertikalen Fluchtweg mit einem Brandabschluss abgetrennt ist (wovon wir ausgehen) reicht es, wenn der Elektroverteilschrank in einem Gehäuse der Schutzart IP 4X aus Baustoffen der Brandverhaltensgruppe Kategorie RF1 eingebaut wird. Kabelverschraubungen dürfen mit Baustoffen der Brandverhaltensgruppe Kategorie RF3 abgedichtet werden.

Falls es keinen Brandabschluss zwischen horizontalem und vertikalem Fluchtweg gibt, gilt es die Bestimmungen für vertikale Fluchtwege zu beachten. Sie finden diese hier, auf der Informationsplattform für Brandschutz Heureka, unter dem Kapitel «Schaltgerätekombinationen in Fluchwegen».

Die Schränke müssen grundsätzlich geschlossen sein und dürfen nur für Kontroll- und Wartungsarbeiten geöffnet werden.

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