Standort des Gebäudes
Bern
Nutzung
Gewerbe, Industrie
Gebäudehöhe
bis 11 m hoch
Zur Aussenaufstellung: Batteriespeicher können im Aussenbereich aufgestellt werden, wenn der Hersteller dies grundsätzlich für geeignet hält. Unter welchen Bedingungen das möglich ist, regelt ebenfalls der Hersteller.
Falls eine Überdachung erforderlich sein sollte, finden Sie die Anforderungen in der Brandschutzrichtlinie 14-15 «Verwendung von Baustoffen», Ziffer 3.3.2.
In den Bedienungsanleitungen der Batteriespeicher finden Sie auch Angaben zu den erforderlichen Gebäudeabständen.
Zur Innenaufstellung: Batteriespeicher können ebenfalls im Innenbereich aufgestellt werden, wenn der Hersteller dies zulässt. Auch hier werden die grundlegenden Aufstellungsbedingungen vom Hersteller vorgegeben.
Batteriespeicher mit einer hohen Energiedichte (>100 kWh/Brandabschnitt) müssen in einem Brandabschnitt ohne zusätzliche Brandlasten – dazu gehören z.B. Motorfahrzeuge oder brennbare Materialien – aufgestellt werden.
Mit einem prüffähigen, nachvollziehbaren und plausiblen Konzept muss aufgezeigt werden, dass die Schutzziele (Sicherstellen der Funktionalität von brandabschnittbildenden oder tragenden Bauteilen) erreicht werden. Die Nachweismethodik darf vom Nachweisführenden frei gewählt werden. Bitte beachten Sie: Der Nachweis zur Erreichung der Schutzziele muss mindestens zwei Situationen berücksichtigen – erstens den Brand im Aufstellraum und zweitens den Brand im angrenzenden Brandabschnitt. Ebenfalls muss aufgezeigt werden, wie die Interventionskräfte eine sichere Intervention ausführen können.