Wir planen einen Werkraum, der nur von der Autoeinstellhalle zugänglich ist. Die Vorschriften verlangen einen Notausgang ins Treppenhaus oder zum Hauseingang. Wäre es möglich, den Fluchtweg über einen üblichen Lichtschacht zu führen, damit er wenig Platz beansprucht?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Zug

Eine abschliessende und objektbezogene Beurteilung der Situation kann nur die lokal zuständige Brandschutzbehörde vornehmen.

Grundsätzlich können wir sagen: Es ist korrekt, dass der Fluchtweg eines Werkraumes gemäss den Brandschutzvorschriften nicht über die Autoeinstellhalle führen darf. Ein sicher begehbarer Fluchtweg kann über ein Treppenhaus oder eine Aussentreppe führen und muss als vertikaler Fluchtweg gewisse Mindestabmessungen (Treppen- und Türbreiten, Steigungsverhältnis, usw.) aufweisen. Dabei gilt es zu bedenken, dass jeder Fluchtweg auch als Rettungsweg für Einsatzkräfte wie Feuerwehr und Sanität dienen muss. Ein gewöhnlicher Lichtschacht wird diesen Anforderungen in der Regel nicht genügen können.

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