Wir planen einen Umbau in einem Altbau aus dem 18. Jahrhundert. Aus einem grossen Einfamilienhaus sollten 3 bis 4 Wohnnutzungen entstehen. Das Gebäude ist ein nahezu reiner Holzbau mit offenem Treppenkern. Beim Umbau würde dieser verkleidet, die Treppe ist jedoch auch aus Holz, Stufen Eiche und Holme Fichte. Müssen besondere Brandabschnitte ausgebildet werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Wohnen, Gebäudehöhe: 11 bis 30 m hoch

In einem Mehrfamilienhaus müssen folgende Brandabschnitte gebildet werden:

  • jede Wohnung
  • alle vertikalen Fluchtwege (Treppenhäuser)
  • falls vorhanden horizontale Fluchtwege (Korridore)
  • generell Technikräume wie z.B. Heizräume
  • weitere Nutzungen wie z.B. Kellerräume

Im Treppenhaus ist ein Feuerwiderstand von REI 60, RF1, gefordert, für Geschossdecken REI 60, und brandabschnittsbildende Wände müssen EI 30 aufweisen.

Ihr Gebäude gehört in die Kategorie «Gebäude mittlerer Höhe». Demnach muss die Treppenkonstruktion aus Baustoffen der Kategorie RF1 bestehen. Bei Bestandesbauten gilt jedoch das Prinzip der Verhältnismässigkeit (Brandschutznorm, Artikel 2). Was in Ihrem Fall verhältnismässig ist, entscheidet die zuständige Brandschutzbehörde.

Bei einem Holzgebäude aus dem 18. Jahrhundert wird auch die Bildung korrekter Brandabschnitte nicht ohne Weiteres möglich sein. Wir empfehlen Ihnen deshalb, die Situation direkt mit der Brandschutzbehörde zu klären.

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