Objekt: Videostudio mit Publikum; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Aargau
Bei Gebäuden geringer Höhe (bis 11 m) können Bodenkonstruktionen und Bodenbeläge in den Nutzungen aus Materialien RF3 bestehen. Sofern die Nutzung über eine Brandmeldeanlage verfügt, müssen unterhalb von Doppelboden keine Brandmelder installiert werden, wenn die Höhe zwischen Oberkant Doppelboden bis Oberkant Rohboden 20 cm nicht übersteigt. Somit müssten im vorliegenden Fall Brandmelder installiert werden, sofern eine Brandmeldeanlage installiert wird. Ob eine Brandmeldeanlage notwendig ist, entscheidet die örtlich zuständige Brandschutzbehörde.
Falls eine Brandmeldeanlage installiert wird, muss diese durch eine VKF-Anerkannte Fachfirma geplant werden. Wir empfehlen Ihnen zudem, das Vorhaben durch einem Brandschutzfachplaner prüfen zu lassen.