Wir planen einen Recyclinghof. Ist eine offene, überdachte (8m) Lagerung üblicher Sonderabfälle aus Haushalt und Kleinindustrie erlaubt, wenn die drei Seitenwände (5m) EI 30 entsprechen? Müssen gefährliche Stoffe speziell gelagert werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Andere Nutzung: Sonderabfallannahme und Lagerung ohne Verarbeitung; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Bern

Die Anforderungen haben von verschiedenen Faktoren ab, zum Beispiel der Art der Sonderabfälle, der vorgesehenen Lagermengen, dem Gebäudeumrisse und dem Abstand zu den umliegenden Gebäuden.

Wir empfehlen Ihnen, die Anforderungen mit dem zuständigen Brandschutzexperten der GVB, Herr Christian Walthert (cwalthert@gvb.ch) oder mit einem spezialisierten Brandschutzplaner zu klären.

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