Wir planen einen Kaminofen für ein Wohnzimmer in einem zweigeschossigen Neubau. Gelten die Anforderungen an Wände hinter Feuerungsaggregaten gemäss Brandschutzrichtlinie 24-15 Wärmetechnische Anlagen Ziffer 3.10 nur, wenn die Sicherheitsabstände gemäss 3.11 nicht eingehalten werden? Und ist ein Raum mit einem Fenster ein belüfteter Raum, der keine direkte Frischluftzufuhr zum Kaminofen benötigt?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Basel-Landschaft

Nutzung

Mehrfamilienhaus

Gebäudehöhe

max. 2 Stockwerke

Die Anforderungen an die Wände hinter Feuerungsaggregaten gelten zusätzlich zu den Sicherheitsabständen. Steht ein Gerät, zum Beispiel ein Schwedenofen, nicht direkt an einer Wand, reicht es, wenn die Sicherheitsabstände zu allen brennbaren Bauteilen eingehalten werden. Zudem müssen auch immer die Herstellerangaben in Bezug auf das Aufstellen eingehalten werden.

Ein Raum mit einem Fenster ist nicht automatisch ein belüfteter Raum. Bei raumluftabhängigen Feuerungsaggregaten muss die Zufuhr der Verbrennungsluft durch unverschliessbare Öffnungen vom Freien gewährleistet sein.

Sie finden diese und weitere Informationen zu Öfen in Mehrfamilienhäusern auf der Informationsplattform für Brandschutz Heureka.

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