Wir planen eine Einstellhalle für Boote (max. 12 m Länge) mit einer Grundfläche von ca. 550 m2. Gelten dafür die gleichen Vorschriften wie für Fahrzeugeinstellhallen dieser Grösse?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Thurgau

Nutzung

Einstellräume und Parkings

Gebäudehöhe

11 m bis 30 m hoch

Die Brandschutzmassnahmen sind abhängig von der Nutzung des Gebäudes. Ob Ihre Einstellhalle in die Nutzung «Gewerbe» oder «Einstellräume» eingeteilt wird, muss die zuständige Brandschutzbehörde beurteilen.

Gemäss Ihrem Beschrieb ist die Brandabschnittsfläche kleiner als 600m2. Damit handelt es sich um einen Einstellraum und nicht um ein Parking. Für Einstellräume gelten reduzierte Anforderungen. Sie können grundsätzlich wie gewerbliche Räume ohne erhöhte Brandgefahren ausgebildet und genutzt werden.

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