Standort des Gebäudes
Thurgau
Nutzung
Einstellräume und Parkings
Gebäudehöhe
11 m bis 30 m hoch
Die Brandschutzmassnahmen sind abhängig von der Nutzung des Gebäudes. Ob Ihre Einstellhalle in die Nutzung «Gewerbe» oder «Einstellräume» eingeteilt wird, muss die zuständige Brandschutzbehörde beurteilen.
Gemäss Ihrem Beschrieb ist die Brandabschnittsfläche kleiner als 600m2. Damit handelt es sich um einen Einstellraum und nicht um ein Parking. Für Einstellräume gelten reduzierte Anforderungen. Sie können grundsätzlich wie gewerbliche Räume ohne erhöhte Brandgefahren ausgebildet und genutzt werden.