Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Zürich
Bei Deckenabstützungen gelten dieselben Anforderungen an den Feuerwiderstand wie an die abgestützte Decke bzw. das Vordach. In der Regel werden aber bei Vordächern keine Anforderungen an den Feuerwiderstand des Tragwerkes gestellt. Wir empfehlen Ihnen, im vorliegenden Fall die objektspezifischen Anforderungen mit der zuständigen Brandschutzbehörde abzuklären.