Wir planen ein Schulhaus mit einer begehbaren Dachterrasse, die hinter einem breiteren Dachrand mit einem Geländer abgeschlossen ist. Muss das Geländer bei der Gebäudehöhe mitberücksichtigt werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Zug

Nutzung

Schule

Massgebend für die Gebäudehöhe ist der oberste Punkt der Dachkonstruktion. Geländer werden dabei nicht mitgemessen. Die Messweise richtet sich nach der interkantonalen Vereinbarung zur Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB). 

 

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