Wir planen ein Parking mit 2 Geschossen, beide im Untergeschoss. Im 1. UG finden Lüftung und Entrauchung über Schächte statt. Können wir im 2. UG auf eine LRWA verzichten, wenn wir eine Sprinkleranlage installieren? Die Brandabschnittsflächen sind jeweils knapp über 2000 m2

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Parking

Bis zu einer Fläche von 3600 m2 sind in Parkings mit Löschanlagen keine RWA vorgeschrieben (vgl. Brandschutzrichtline 21-15 Rauch-und Wärmeabzugsanlagen, Artikel 3.3.1). Je nach Situation kommt es jedoch vor, dass die Feuerwehr trotzdem einige RWA-Öffnungen wie Rampen oder Schächte verlangt. Wir empfehlen Ihnen, die Frage objektspezifisch mit der lokalen Feuerpolizei zu klären.

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