Objekt: Parking
Bis zu einer Fläche von 3600 m2 sind in Parkings mit Löschanlagen keine RWA vorgeschrieben (vgl. Brandschutzrichtline 21-15 Rauch-und Wärmeabzugsanlagen, Artikel 3.3.1). Je nach Situation kommt es jedoch vor, dass die Feuerwehr trotzdem einige RWA-Öffnungen wie Rampen oder Schächte verlangt. Wir empfehlen Ihnen, die Frage objektspezifisch mit der lokalen Feuerpolizei zu klären.