Wir planen ein Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage. Im angrenzenden Hobbyraum mit Tor zur Tiefgarage möchte ich meinen Oldtimer einstellen. Der Hobbyraum kann auch über einen Seiteneingang zum Treppenhaus direkt erreicht werden. Ist das zulässig?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, bis 11 m hoch, Kanton Zürich

Eine abschliessende Antwort auf eine derart objektspezifische Frage können wir Ihnen hier nicht geben. Sie muss unter Berücksichtigung der Gegebenheiten vor Ort von der örtlich zuständigen Brandschutzbehörde beantwortet werden.

Folgende Angaben können wir Ihnen machen: Was Sie planen, ist grundsätzlich denkbar. Soweit die Gesamtfläche der Tiefgarage zusammen mit dem Hobbyraum nicht mehr als 600m2 beträgt, könnten dies als ein Brandabschnitt zusammengefasst werden (Beurteilung als Einstellraum). Ist die Fläche grösser, müssen der Hobbyraum und die Tiefgarage je einen eigenen Brandabschnitt darstellen. Falls der Brandabschnitt mit der Tiefgarage grösser als 600m2 wäre, müssten die Anforderungen für Parkings angewendet werden. Der Fluchtweg vom Hobbyraum muss in beiden Fällen durch das Treppenhaus vorgesehen werden.

Auf der Informationsplattform für Brandschutz Heureka finden Informationen zu Einstellräumen und Parkings.

 

 

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