Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 m bis 30 m hoch, Kanton Bern
Nach welcher Gebäudekategorie Ihre Fassade beurteilt werden muss, müssten Sie anhand der Projektpläne mit dem zuständigen Feueraufseher der Standortgemeinde klären.
Für hinterlüftete Fassaden mit brennbaren Baustoffen an Gebäuden mittlerer Höhe ist grundsätzlich eine VKF-anerkannte oder gleichwertige Konstruktion notwendig. Bei Holzfassaden heisst das konkret, dass die Aussenwandbekleidung gemäss der Lignum-Dokumentation 7.1 «Aussenwände» erstellt werden muss, damit die Gleichwertigkeit erfüllt ist. Die Brandverhaltensgruppe RF3 deklariert lediglich die Brennbarkeit des eingesetzten Baustoffes (normal entflammbar).